- Tschechoslowakei: Protektorat Böhmen und Mähren
- Tschechoslowakei: Protektorat Böhmen und MährenDer britische Premierminister Neville Chamberlain glaubte, mit dem im Münchner Abkommen erzielten Ergebnis den »Frieden für unsere Zeit« gerettet zu haben. Für Hitler aber bedeutete das Abkommen von München nur eine ärgerliche Verzögerung seiner Pläne. Die »Zerschlagung der Resttschechei« als Vorbedingung für seinen Angriffskrieg gegen Polen zur Gewinnung von Lebensraum für das deutsche Volk verlor er nicht aus den Augen, sie wurde schon im Frühjahr 1939 vollzogen.Während sich die Slowakei am 14. März 1939 aus dem tschechoslowakischen Staatsverband löste, ihre Unabhängigkeit erklärte, dann aber ein Vasallenstaat Hitler-Deutschlands wurde, musste der tschechoslowakische Staatschef Emil Hacha, in einer Nachtsitzung in Berlin von Hitler und Göring unter schwersten psychischen Druck gesetzt, ein Abkommen unterzeichnen, das »das Schicksal des tschechischen Volkes und Landes vertrauensvoll in die Hände des Führers des Deutschen Reiches legt«. Noch in der Nacht zum 15. März begann die Wehrmacht, Böhmen und Mähren zu besetzen. Hitler verkündete die Errichtung des »Reichsprotektorates Böhmen und Mähren«. Die Länder wurden dem Deutschen Reich eingegliedert mit eingeschränkter Souveränität, eigenem Staatsoberhaupt und eigener Regierung, die freilich unter der strikten Oberaufsicht des Reichsprotektors stand. Erster Reichsprotektor wurde der bisherige Außenminister Konstantin Freiherr von Neurath, den Hitler anlässlich der Blomberg-Fritsch-Krise Anfang Februar 1938 durch den überzeugten Nationalsozialisten Joachim von Ribbentrop ersetzt hatte.Hitler hatte nun aber endgültig das Vertrauen Chamberlains verloren, der am 31. März 1939 der polnischen Regierung eine Garantieerklärung für den Fall eines deutschen Angriffs auf Polen gab; Frankreich schloss sich dieser Erklärung an.
Universal-Lexikon. 2012.